Benutzerordnung

Trage dazu bei, auch andere Regionen vom Prinzip „Naturlagerplatz“ zu überzeugen, indem Du die Lagerplätze vorbildlich nutzt! Beachte daher unbedingt diese Benutzerordnung.

 

Nutzung und Übernachtung nur mit Buchung und nur auf der Plattform

Die Nutzung und das Übernachten ist nur auf den Holzplattformen und nur mit gültiger Buchungsbestätigung erlaubt! Du kannst den Naturlagerplatz über www.trekking-eifel.de ganz einfach buchen. Das Übernachten neben der Plattform ist nicht gestattet! Die Plattform bietet Platz für bis zu 2 Zelte. Eine Stellfläche pro Zelt beträgt maximal 2,25 Meter * 3,5 Meter. Für Zelte, welche größer als die Stellfläche pro Zelt sind, muss die gesamte Holzplattform gebucht werden! Zelte welche größer als das Gesamtmaß der Plattform sind, sind nicht gestattet. Die Saison geht vom 01. April - 31. Oktober eines jeden Jahres. Die Benutzung eines Naturlagerplatzes ist für maximal 2 aufeinanderfolgende Tage erlaubt. Das Mitbringen von Hunden ist erlaubt.

Hinterlasse keine Spuren

Vermüllung ist die größte Sorge in diesem Projekt! Trage dazu bei, diese Befürchtung zu zerstreuen. Nimm deinen Müll wieder mit! Dieser Lagerplatz hat keinen Mülleimer und auch keine offizielle Müllentsorgung. Was du liegenlässt, bleibt somit auch liegen! Solltest du dennoch auf Müll stoßen, verp#ichtest du dich, die Hinterlassenschaften anderer mit zu nehmen. Handelt es sich um sehr grobe Verschmutzungen, melde dies bitte bei der Buchungsstelle. Die Toilette darf nicht als Mülleimer genutzt werden.

Kein Feuer

Auch wenn wir wissen, dass ein Lagerfeuer eine schöne Ergänzung darstellen könnte, so ist dieses Projekt nur möglich, weil es u.a. keine Feuerstellen gibt.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr in unseren Wäldern.

Wir möchten dafür sensibilisieren, dass das entzünden von Feuer im Wald und auf den Naturlagerplätzen strengstens untersagt ist.

Hierzu bitten wir folgende Hinweise zu beachten:                                                                           

  • KEINE Lagerfeuer und Grillgeräte
  • KEINE Nutzung von Outdoor-Kochern (Gas, Benzin, Spiritus, Multifuel)
  • KEINE Nutzung von Hobo-Öfen
  • NICHT rauchen im Wald
  • KEIN befahren von Wald- und Feldwegen mit dem PKW                                       
  • Alarmierung der Feuerwehr bei Waldbränden erfolgt über die 112

 

Nutze die vorhandenen Toiletten

Jeder Lagerplatz verfügt über eine Komposttoilette. Streue nach jedem Toilettengang eine Hand voll Rindenmulch in den Behälter. So bildet sich schneller Rohhumus und Geruchsentwicklung wird vermindert.

Vermeide Lärm

Der Naturlagerplatz dient dem ruhigen Naturerlebnis. Das Abspielen von Musikgeräten ist nicht erlaubt. Bitte vermeide auch sonstigen Lärm, um die Natur und Deine Mitmenschen nicht zu stören.

Die Lagerplatzpaten

Der Naturlagerplatz wird von ggf. Lagerplatzpaten oder Beauftragten des Eigentümers besucht. Sie kontrollieren den Zustand der Plätze, Tickets und helfen gerne aus, falls Du Fragen hast. Außerdem dürfen sie das Hausrecht ausüben und Gäste bei Verstoß dieser Benutzerordnung vom Platz verweisen. Bei Verstößen behalten wir uns vor Anzeige zu erstatten.

Waldtypische Gefahren

Die Benutzung der Trekkingplätze erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für mögliche Schäden insbesondere durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume im Wald wird keine Haftung übernommen. Jeder Nutzer muss sich insbesondere über Unwetterwarnungen informieren.

Befahren von Waldwegen

Das Befahren von Waldwegen und des Naturlagerplatzes mit Mopeds, Motorrädern, Quads oder Personenkraftwagen ist nicht gestattet. Auf den Zugangspfaden zu den Trekkingplätzen ist auch das Fahren von Fahrrädern nicht gestattet.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Rechtsgrundlagen/Allgemeines

1.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Projektträger Naturpark Nordeifel e.V.  gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Gast erkennt diese hiermit ohne Einschränkungen an und bestätigt mit seiner Buchung im Internet, von diesen Kenntnis genommen zu haben.

1.2 Die Trekkingplätze sind Bestandteil des Angebots „Naturpark-Trekking“ des Projektträgers Naturpark Nordeifel e.V. und seiner Projektpartner.

2. Vertragsschluss/Zahlungsmodalitäten

2.1 Mit seiner elektronischen Anmeldung bietet der Gast dem Verein Naturpark Nordeifel e.V. den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

2.2. Der Vertrag wird rechtsverbindlich, indem der Naturpark Nordeifel e.V. dem Gast die Buchung elektronisch bestätigt.

2.3. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2.4. Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2.5. Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist das Nutzungsentgeld sofort nach der Buchung zu entrichten. Die Buchung wird erst nach Zahlungseingang gültig. Nach Zahlung des Nutzungsentgeltes erhält der Gast auf elektronischem Wege die Reiseunterlagen/Buchungsbestätigung zugesandt. Diese berechtigt den Gast erst zur Übernachtung bzw. zum Aufbau eines Zeltes und ist auf Verlangen dem vom Grundstückseigentümer Beauftragten vor Ort vorzuzeigen

2.6. In den Reiseunterlagen werden dem Gast Daten über die

- genau Lage des gebuchten Platzes (GPS-Daten und Karte)

- gebuchter Zeitraum

- Benutzerordnung

 zugesandt. Wir empfehlen die Benutzung eines GPS-Geräts.

2.7. Preise (Stand 15.10.2015):

- 15,00 € (inkl. MwSt.) pro Nacht für 1 Zelt mit 1-3 Personen (max. Größe: 3,5 x 2,25 m)

- 30,00 € (inkl. MwSt.) pro Nacht für 1 Zelt mit 3-6 Personen (max. Größ: 3,5 x 4,5 m)

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet www.trekking-eifel.de, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.

3.2 Projektträger und Projektpartner stellen auf jedem Trekkingplatz Holzplattformen zur Verfügung. Das Übernachten ist ausschließlich auf diesen Plattformen erlaubt. Nächtigen und Lagern ist neben den Plattformen nicht gestattet.  Eine Holzplattform misst 4,5 Meter * 3,5 Meter und bietet Platz für bis zu 2 Zelte. Eine Stellfläche pro Zelt beträgt maximal 2,25 Meter *3,50 Meter. Für Zelte, welche größer als die Stellfläche pro Zelt sind, muss die gesamte Holzplattform gebucht werden.  Zelte welche größer als die Gesamtmaße der Holzplattform sind, sind nicht gestattet.

3.3 Die vom Projetträger und Projektpartnern betriebenen Trekkingplätze sind in der Zeit von 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres maximal für zwei Nächte buchbar. Für die Nutzung der Plätze benötigt der Gast eine Buchungsbestätigung.

3.4 Die Anreise auf den Trekkingplatz kann ab 13.00 Uhr am Tag der Übernachtung erfolgen. Die Abreise vom Trekkingplatz sollte, um Wartezeiten zu vermeiden, bis spätestens 12.00 Uhr erfolgen. Gegenseitige Rücksichtnahme wird vorausgesetzt.

4. Rücktritt/Kündigung/höhere Gewalt

4.1 Der Gast kann bis zum 4. Tag vor der gebuchten Übernachtung vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist bei der Nordeifel Tourismus GmbH schriftlich einzureichen. Gründe für den Rücktritt brauchen in diesem Fall nicht angegeben zu werden.

Tritt der Kunde ab dem 3. Tag vor Durchführung der vereinbarten Übernachtung zurück, so fällt eine Rücktrittsgebühr in Höhe des gesamten Reisepreises an.

4.2 Die Nordeifel Tourismus GmbH sowie der Naturpark Nordeifel e.V. haben das Recht, die Übernachtung / Buchung auch nach Vertragsschluss abzusagen, wenn dringende Gründe dies erfordern. Dringende Gründe sind insbesondere höhere Gewalt (z.B. Waldbrände, Überschwemmungen, starkes Unwetter) und bei Vertragsschluss unvorhersehbare Umstände (z.B. Verkehrssicherheit). Die Nordeifel Tourismus GmbH bzw. der Naturpark Nordeifel e.V. informieren den Gast unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich über diese Änderungen. Im Falle einer erheblichen Änderung / Absage der gebuchten Leistung hat der Gast das Recht, unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat der Gast keine Rücktrittsgebühr zu entrichten.

Der Gast hat das Recht, die Übernachtung / Buchung auch nach Vertragsschluss abzusagen, wenn dringende Gründe dies erfordern. Dringende Gründe sind insbesondere höhere Gewalt* (z.B. Waldbrände, Überschwemmungen, starkes Unwetter, Todesfälle oder Verlust des Arbeitsplatzes). Der Gast informiert die Nordeifel Tourismus GmbH bzw. den Naturpark Nordeifel e.V. unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich über diese Änderungen.

Hinweis zum Wetter: Gewitter oder Starkregen sowie Nebel sind Wetterereignisse, mit denen in der Eifel der Jahreszeit entsprechend zu rechnen ist. Wetter lässt sich i.d.R. durch die Nutzung von Wetterprognosen, wie z.B. vom Deutschen Wetterdienst (www.dwd.de), vorhersagen und anschließend im Tourenverlauf beobachten, sodass auf Veränderungen entsprechend reagiert werden kann. Wir empfehlen, die Naturlagerplätze bei Unwetterwarnungen nicht zu nutzen.

5. Haftung

5.1 Der Grundstückseigentümer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Platzes und seiner Einrichtungen.

5.2 Der Gast/die Gruppenleitung haftet für jegliche von Ihm bzw. seiner Gruppe verursachten Schäden an Inventar, Gelände und Ausstattungsgegenständen des gebuchten Trekkingplatzes. Die Schäden sind dem Grundstückseigentümer umgehend zu melden. Entsprechende Kontaktdaten finden sich in der Buchungsbestätigung.

5.3 Der Gast/die Gruppenleitung haftet insbesondere für Schäden, die durch Umgang mit Feuer oder das Anzünden von Feuer entstehen. Das Entzünden von offenem Feuer und Grillgerät ist nicht gestattet.

5.4 Der Gast/Gruppenleiter haftet für sämtliche Sach- und Körperschäden, die von ihm bzw. seinen Gruppenmitgliedern z.B. an den mit der Kontrolle der Plätze beauftragten Personen verursacht werden.

5.5 Im Falle einer Gruppenanmeldung wird ein ausreichender Versicherungsschutz des Gruppenleiters empfohlen. 

6. Pflichten des Gastes/Gruppenleiters

Der Gast erkennt mit seiner Buchung die Benutzungsordnung für die Trekkingplätze verbindlich an. Diese Regelungen sind zwingend einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der zur Überwachung eingesetzte Beauftragte auf dem jeweiligen Trekkingplatz das Hausrecht ausüben. Der Projektträger und seine Projektpartner bzw. Beauftragte behalten sich in diesen Fällen eine Anzeige vor. Die bereits entrichteten Gebühren werden in diesen Fällen nicht zurückerstattet.

7. Rechtswahl/Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vereines Naturpark Nordeifel.

8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ungültigen Regelung nach dem Parteiwillen am nächsten kommt.